Sachverstand
Als Sachverständiger - bezogen auf ein konkret definiertes Fachgebiet - darf sich nur derjenige bezeichnen, der in eben diesem Fachgebiet über eine überragende Sach- und Fachkunde verfügt. Das Gesetz verlangt, dass jeder Sachverständige vor seiner öffentlichen Bestellung in einem intensiven Überprüfungsverfahren die erforderliche Sachkunde nachweisen muss.
Sachverständige - Unabhängig und unparteiisch
Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das Bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen.
Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt.
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Danach wird der Sachverständige durch die vom Staat beauftragte Bestellungskörperschaft einem umfangreichen Pflichtenkatalog unterworfen, betreut und überwacht.
Qualifikation - Ständig auf dem Prüfstand
Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können, wenn z.B. ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.
Aufgaben und Aufträge - Gutachter, Berater und Schlichter
Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Somit erhalten die Parteien ein verbindliches Gutachtenergebnis mit der Feststellung etwa, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung den technischen Anforderungen entspricht, oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde. Bezahlt wird der Sachverständige in Gerichtsverfahren nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) und bei Privatauftrag nach Vereinbarung. Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen.
Gesetzgebung - Vertrauen und Sicherheit
Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.