Von der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden

Willkommen auf meiner Webseite

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden unterstütze ich Sie gerne mit meinem Wissen und meiner Erfahrung. Meine Büros sind in Stukenbrock, Hamm (Westf.) und Bösingen. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit mir auf. Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Ihre Dipl. - Ing. Gudrun Kaldewey

Privatgutachten

Nicht nur bei Gericht werden Gutachten benötigt. Immer wieder kommt es vor, dass ich auch von Privatpersonen beauftragt werde, um ein Gutachten zu erstellen. Dieses stärkt Ihre Position gegenüber den Handwerkern. Darüberhinaus kann das Privatgutachten als Vorbereitung für ein Gerichtsverfahren dienen.

 

 

 

 

 


 

Bauberatung

Bereits vor Baubeginn kann ich Ihnen in einem persönlichem Gespräch beratend zur Seite stehen. Welches Grundstück? Welche Gebäudeform? Welche Konstruktion? Zu diesen planerischen als auch konstruktiven Fragen kann ich Ihnen mit meiner Erfahrung zur Seite stehen. Ich unterstütze Sie gerne.

 

 

 

 

 


 

Baubegleitung

Ich begleite Ihren Baufortschritt, egal ob Sie mit einem Bauträger oder in freier Architektur bauen. Durch regelmäßige Baustellenbegehungen decke ich für Sie mögliche Baumängel auf und unterstütze Sie in Gesprächen mit Ihren Handwerkern. Das gibt Ihnen Unterstützung und Sicherheit in der Verwirklichung Ihres Projektes.

 

 

 

 

 


 

Beweissicherung

Ich dokumentiere in der Beweissicherung den aktuellen Zustand der Konstuktion. Dies kann vor Baubeginn oder auch während der Ausführungsphase stattfinden. Dabei dokumentiere ich den Ist-Zustand, sodass im Falle von späteren Schäden eindeutig geklärt werden kann, wer verantwortlich ist.

 

 

 

 

 


 

Schiedsgutachten

Ich nehme unabhängig, unparteiisch und sachverständig zu einem umstrittenen technischen Sachverhalt Stellung. Dieses Schiedsgutachten dient als Tatsachenfeststellung und Bewertung dazu Meinungsverschiedenheiten zwischen Vertragsparteien verbindlich und außergerichtlich zu klären.

 

 

 

 

 


 

Gebäudeschäden

Ich führe vor Ort eine Besichtigung Ihres Objektes durch und stelle eine mögliche Schadensursache fest. Sie bekommen von mir eine Empfehlung, ob und wie der Schaden zu beheben ist. Dazu gebe ich Ihnen eine Kosten- und Zeiteinschätzung zur Schadensbehebung.

 

 

 

 

 


 

Gerichtsgutachten

Gutachten werden häufig zu Gerichtsprozessen benötigt, um in Rechtsstreitigkeiten durch einen Sachverständigen objektiv einen Zustand zu beschreiben. Dazu wird eine Dokumentation durch Fotos und Texte erstellt. Gegebenenfalls werden technische Labore oder Messungen zur Tatsachenfeststellung hinzugezogen.











Willkommen auf meiner Webseite

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden unterstütze ich Sie gerne mit meinem Wissen. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit mir auf. Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Ihre Dipl. - Ing. Gudrun Kaldewey

Privatgutachten

Nicht nur bei Gericht werden Gutachten benötigt. Immer wieder kommt es vor, dass ich auch von Privatpersonen beauftragt werde, um ein Gutachten zu erstellen. Dieses stärkt Ihre Position gegenüber den Handwerkern. Darüberhinaus kann das Privatgutachten als Vorbereitung für ein Gerichtsverfahren dienen.


Bauberatung

Bereits vor Baubeginn kann ich Ihnen in einem persönlichem Gespräch beratend zur Seite stehen. Welches Grundstück? Welche Gebäudeform? Welche Konstruktion? Zu diesen planerischen als auch konstruktiven Fragen kann ich Ihnen mit meiner Erfahrung zur Seite stehen. Ich unterstütze Sie gerne.


Baubegleitung

Ich begleite Ihren Baufortschritt, egal ob Sie mit einem Bauträger oder in freier Architektur bauen. Durch regelmäßige Baustellenbegehungen decke ich für Sie mögliche Baumängel auf und unterstütze Sie in Gesprächen mit Ihren Handwerkern. Das gibt Ihnen Unterstützung und Sicherheit in der Verwirklichung Ihres Projektes.


Beweissicherung

Ich dokumentiere in der Beweissicherung den aktuellen Zustand der Konstuktion. Dies kann vor Baubeginn oder auch während der Ausführungsphase stattfinden. Dabei dokumentiere ich den Ist-Zustand, sodass im Falle von späteren Schäden eindeutig geklärt werden kann, wer verantwortlich ist.


Schiedsgutachten

Ich nehme unabhängig, unparteiisch und sachverständig zu einem umstrittenen technischen Sachverhalt Stellung. Dieses Schiedsgutachten dient als Tatsachenfeststellung und Bewertung dazu Meinungsverschiedenheiten zwischen Vertragsparteien verbindlich und außergerichtlich zu klären.


Gebäudeschäden

Ich führe vor Ort eine Besichtigung Ihres Objektes durch und stelle eine mögliche Schadensursache fest. Sie bekommen von mir eine Empfehlung, ob und wie der Schaden zu beheben ist. Dazu gebe ich Ihnen eine Kosten- und Zeiteinschätzung zur Schadensbehebung.


Gerichtsgutachten

Gutachten werden häufig zu Gerichtsprozessen benötigt, um in Rechtsstreitigkeiten durch einen Sachverständigen objektiv einen Zustand zu beschreiben. Dazu wird eine Dokumentation durch Fotos und Texte erstellt. Gegebenenfalls werden technische Labore oder Messungen zur Tatsachenfeststellung hinzugezogen.

Kontakt

Architektin

Dipl. - Ing. Gudrun Kaldewey

Von der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden

Mobil: 0175 / 1517353

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Gutachten

Das Gutachten ist eine fachliche Beurteilung eines vorgegebenen oder selbst ermittelten Sachverhalts, die für den fachlichen Laien nachvollziehbar und für den Fachmann nachprüfbar ist. Es beinhaltet neben der genauen Beschreibung der Beauftragung und der Aufgabenstellung eine exakte Beschreibung der Feststellungen als IST-Zustand, meist mit Hilfe einer Fotodokumentation. Erst durch einen Vergleich mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik als SOLL-Zustand ist eine Schlussfolgerung, Bewertung und Analyse möglich. Bei Bedarf können Mängelbeseitigungsmaßnahmen und Mängelbeseitigungskosten ermittelt werden.

Sachverstand

Dieses Logo wird von über 6.000 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen geführt. Markeninhaber und Lizenzgeber ist das Institut für Sachverständigenwesen. Es hat eine mehrfache Symbolik: einem Auge, einem angedeuteten Siegel und die Symmetrie der blauen Kreishälften. Es signalisiert im bildlichen Sinne die Unparteilichkeit des Gutachterurteils. Für eine öffentliche Bestellung müssen Sachverständige besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Eignung nachweisen. Dies wird durch die Bestellungskörperschaft bei der Erstbestellung und danach regelmäßig alle 5 Jahre durch vorgelegte Arbeitsproben und fachliche Fortbildungsnachweise umfassend überprüft. Sachverstand ist erforderlich, um Ihnen die nötige Unterstützung zu geben. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden. Gerne bin ich Ihnen bei allen technischen Fragen zu Ihrem Bauprojekt behilflich.

Person

Ich bin 1959 in Nordrhein-Westfalen geboren und habe nach dem Studium in diversen Architekturbüros gearbeitet. Nach der Elternzeit zur Betreuung meiner Töchter erfolgte die Eintragung bei der Architektenkammer NRW. Seit 1994 arbeitete ich als Architektin und war auch im schlüsselfertigen Wohnungsbau beschäftigt. Durch die Erfahrungen in der Bauleitung und der Bauherrenbetreuung ist der Wunsch nach mehr Wissen entstanden, sodass ich beim Institut für Sachverständigenwesen eine Weiterbildung gemacht habe, die mit der erfolgreichen Prüfung an der Industrie- und Handelskammer abgeschlossen wurde. Darauf erfolgte im Jahr 2005 die Vereidigung durch die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld. Somit werde ich meine Gutachten immer unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erbringen. Selbstverständlich bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die öffentliche Bestellung gilt bundesweit. 

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